Kohleausstiegsgesetz

Als Ergebnis unserer Volksinitiative hat die Hamburgische Bürgerschaft am 5. Juni 2019 das Hamburgische Kohleausstiegsgesetz verabschiedet.

Hamburgisches Kohleausstiegsgesetz 5Juni2019, Drucksache 21/17287 der Hamburgischen Bürgerschaft (Hinweis: Verhandelt haben wir das Hamburgische Kohleausstiegsgesetz, die Begründung dazu, das Ersuchen und die Anlage zum Ersuchen. Der einleitende Text vor dem Gesetzentwurf ist nicht Teil der Vereinbarung, sondern alleinig von den Fraktionen der SPD und Grünen.)

Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird das Hamburgische Klimaschutzgesetz umfangreich angepasst. Der Klimaschutz und Hamburgs Beitrag zur Einhaltung der Pariser Klimaziele wurde als neues handlungsleitendes Staatsziel gesetzlich verankert. Hamburg verpflichtet sich, auf einen beschleunigten Kohleausstieg in Hamburg und bundesweit hinzuarbeiten.

Die dauerhafte Verpflichtung zur Minimierung des Kohleeinsatzes in der städtischen Fernwärme sowie der vorgezogene Planungsbeginn für den Ersatz des Kohlekraftwerks Tiefstacks sind die beiden Klimaschutz-wirksamsten Verhandlungsergebnisse. Diese hatten wir im ursprünglichen Gesetzentwurfs noch gar nicht vorgesehen.

Dem Gesetz voraus gingen 6-monatige Verhandlungen zwischen Vertreter*innen von Tschüss Kohle und der Hamburger SPD- und Grünen-Fraktionen. Die Verhandlungen basierten auf dem Gesetzentwurf, mit dem wir im Februar 2018 in die Volksinitiative gestartet sind, und den 22.495 Unterschriften von Hamburgerinnen und Hamburgern, die unsere Volksinitiative unterstützten.

Tschüss Kohle Gesetzentwurf 21Feb2018

 

Ausgedruckt am 18.04.2024
von https://www.tschuess-kohle.de/kohleausstiegsgesetz/